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Stromwerk News - Ermäßigter Steuersatz für Produzierendes Gewerbe oder Land- und Forstwirtschaft
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12.01.2010, 11:32 Uhr
Unternehmen des Produzierenden Gewerbes oder der Land- und Forstwirtschaft erhalten für Ihre Verbrauchsmenge, soweit diese für betriebliche Zwecke entnommen wird, einen ermäßigten Steuersatz in der jeweils gültigen gesetzlichen Höhe.Hierzu wird ein Erlaubnisschein im Original benötigt, damit der verminderte Steuersatz in Rechnung gestellt werden kann. Die Beantragung dieses Erlaubnisscheins erfolgt beim zuständigen Hauptzollamt.
Quelle: SW