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Für Wohnungssuchende: Frage nach Energieausweis

05.02.2010, 11:40 Uhr
Alle Mieter, die vor Abschluss eines Mietvertrages stehen, sollen sich laut der Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena) und dem Deutschen Mieterbund (DMB) vom zukünftigen Vermieter den Energieausweis zeigen lassen. Dieses Dokument dokumentiert die Energieeffizienz einer Immobilie und muss vom Eigentümer bei Vermietung vorlegt werden.

Ohne Energieausweis lassen sich die Kosten für Warmwasser und Heizung im Voraus nur schwer abschätzen. Die erste Heizkostenabrechnung kann bei vermeintlich günstigen Angeboten eine böse Überraschung mit sich bringen. Besonders ungedämmte Altbauten mit einer veralteten Heiztechnik können im Vergleich zu umfassend sanierten Häusern oder Neubauten viel Energie verschwenden.

Der Energieausweis muss vom Eigentümer bei Vermietung und auch bei Verkauf einer Immobilie den potenziellen Mietern/Käufern vorlegt werden. Beim Energieausweis unterscheidet man zwei Varianten, welche beide Modernisierungsempfehlungen, sowie konkrete Vorschläge für Sanierungsmaßnahmen zur Senkung des Energiebedarfes, enthalten:

- Bedarfsausweis:
Dieser basiert auf einer technischen Analyse des Gebäudes. Hier werden
der bauliche Zustand von Dach, Wänden, Fenster und Heizung analysiert

- Verbrauchsausweis:
Grundlage hierfür sind die Heizkostenabrechnungen der Bewohner der
letzten drei Jahre. Das Ergebnis im Verbrauchsausweis ist somit vom
einzelnen Heizverhalten der Bewohner abhängig.


Quelle: SW
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